Energievertrag kündigen als Unternehmen: Fristen, Verlängerung und Sonderkündigungsrecht

Der beste Tarif nützt nichts, wenn die Kündigungsfrist verpasst ist. Gerade im Gewerbe laufen Strom- und Gasverträge oft still weiter, häufig zu schlechteren Konditionen als nötig. So behalten Sie die Kontrolle.
Typische Regeln in Gewerbeverträgen
Gewerbeverträge sind individueller gestaltet als Verträge für Privatkunden. Üblich sind:
- Erstlaufzeit von 12, 24 oder 36 Monaten
- Kündigungsfrist von einem bis drei Monaten zum Laufzeitende
- Automatische Verlängerung um meist weitere 12 Monate, wenn nicht gekündigt wird
Achtung: Verbraucherregeln gelten nicht
Für Privatkunden gilt, dass verlängerte Verträge monatlich kündbar sind. Diese Regel schützt aber nur Verbraucher. Für Betriebe gilt, was im Vertrag steht. Wer die Frist verpasst, ist im Zweifel ein weiteres Jahr gebunden.
Sonderkündigung bei Preiserhöhung
Erhöht der Versorger einseitig die Preise oder ändert er die Vertragsbedingungen, haben Sie in den meisten Verträgen ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig ist, schnell zu reagieren. Prüfen Sie dazu die Preisänderungsklausel in Ihren Vertragsbedingungen und den Zeitraum, der im Schreiben des Versorgers genannt wird.
So kündigen Sie richtig
- Vertragsnummer, Kundennummer und Lieferstelle bereitlegen, alles steht auf der Rechnung.
- In Textform kündigen, also per E-Mail, Brief oder über das Kundenportal.
- Eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Enddatum verlangen.
- Das Enddatum in Ihren Kalender eintragen, mit Erinnerung einige Monate vorher.
Bei einem Anbieterwechsel übernimmt in der Regel der neue Versorger oder Ihr Berater die Kündigung, auf Basis einer Vollmacht. Das spart Zeit und verhindert Formfehler.
Den richtigen Zeitpunkt wählen
Viele Gewerbeverträge enden zum 31. Dezember. Wer erst kurz vor Fristende Angebote einholt, steht unter Zeitdruck. Besser: drei bis sechs Monate vor Vertragsende vergleichen. So bleibt Zeit, mehrere Angebote zu prüfen und einen günstigen Moment am Markt abzupassen. Für größere Verbraucher kann es sich lohnen, Mengen schon früher zu sichern, siehe Festpreis, Tranchen oder Spotmarkt.
Was passiert, wenn kein neuer Vertrag da ist?
Endet ein Vertrag ohne Anschluss, wird nicht abgeschaltet. Betriebe rutschen dann aber in die oft teure Grund- oder Ersatzversorgung, mehr dazu in Grundversorgung und Ersatzversorgung.
Fazit
Fristen sind der unterschätzte Kostenfaktor im Energieeinkauf. Wir behalten die Vertragsenden unserer Kunden im Blick und melden uns rechtzeitig. Lassen Sie Ihren Vertrag unverbindlich prüfen.