Der Begriff Industriestrompreis ist in aller Munde – doch was verbirgt sich konkret dahinter? Seit April 2026 hat die EU-Kommission grünes Licht für das deutsche Förderprogramm gegeben.
Was ist der Industriestrompreis?
Der Industriestrompreis ist eine befristete staatliche Entlastung für energieintensive Unternehmen in Deutschland. Das Programm gilt von 2026 bis 2028 und richtet sich ausschließlich an Betriebe aus der sogenannten KUEBLL-Liste – der EU-Liste der Carbon-Leakage-gefährdeten Sektoren. Dazu zählen 91 Teilsektoren, unter anderem aus Chemie, Metall, Glas, Papier und Maschinenbau.
Wie hoch ist die Entlastung?
Die Förderung basiert auf dem durchschnittlichen jährlichen Großhandelspreis. Dieser wird um bis zu 50 Prozent reduziert – allerdings nur für maximal 50 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs. Der Mindestpreis liegt bei 5 Cent pro Kilowattstunde. Konkret: Ein Betrieb mit 10 Millionen Kilowattstunden Jahresverbrauch und einem Referenzpreis von 8 Cent pro Kilowattstunde kann mit einer Entlastung von rund 150.000 Euro rechnen.
Welche Pflichten gibt es?
Mindestens 50 Prozent der erhaltenen Förderung müssen innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen reinvestiert werden – zum Beispiel in erneuerbare Energien, Energiespeicher oder Energieeffizienzmaßnahmen.
Was gilt für Betriebe außerhalb der KUEBLL-Liste?
Für kleine und mittlere Gewerbebetriebe ohne KUEBLL-Zugehörigkeit – also den Großteil der Gastronomie, Bäckereien und den Einzelhandel – greift der Industriestrompreis nicht. Für diese Betriebe sind Netzentgeltsenkung und aktiver Tarifwechsel die wirkungsvolleren Hebel. Der Unterschied zwischen Grundversorgertarif und einem optimierten Gewerbevertrag beträgt regelmäßig 15 bis 25 Prozent pro Kilowattstunde.