Die Bundesregierung hat 2026 ein umfassendes Entlastungspaket für Verbraucher und Unternehmen geschnürt – rund 10 Milliarden Euro sollen Energiekosten senken. Was steckt dahinter?
Maßnahme 1: Senkung der Netzentgelte
Der Bund schießt jährlich 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds in die Übertragungsnetzkosten. Das senkt die Netzentgelte für alle Stromverbraucher – Haushalte wie Gewerbe. Bei 10 Millionen Kilowattstunden Jahresverbrauch entspricht das einer Entlastung von rund 104.000 Euro.
Maßnahme 2: Stromsteuer auf EU-Minimum
Für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft wird die Stromsteuer dauerhaft auf den EU-Mindestsatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt – statt bisher 2,05 Cent. Das ergibt bei 10 Millionen Kilowattstunden eine Ersparnis von 200.000 Euro jährlich. Achtung: Diese Maßnahme gilt nur für das produzierende Gewerbe, nicht für Gastronomie oder Einzelhandel.
Maßnahme 3: Gasspeicherumlage entfällt
Zum 1. Januar 2026 entfiel die Gasspeicherumlage von 0,289 Cent pro Kilowattstunde Gas. Bei einem Jahresverbrauch von 100.000 Kilowattstunden Gas ergibt das rund 290 Euro Entlastung.
Das große Aber: Weitergabepflicht besteht nicht
Energieversorger sind rechtlich nicht verpflichtet, gesunkene Netzentgelte oder den Wegfall der Gasspeicherumlage in bestehenden Verträgen weiterzugeben. Wer beim Grundversorger bleibt und nicht aktiv nachfragt oder den Tarif vergleicht, profitiert möglicherweise gar nicht von den staatlichen Entlastungen.