Recht & Regulierung

Strom und Gas: Was beim Anbieterwechsel rechtlich passiert

📅 21.04.2026 · ⏱ ca. 1 Min. Lesezeit · 171 Wörter

Ein Anbieterwechsel ist ein rechtlich klar geregelter Prozess. Was passiert zwischen Kündigung und erster Rechnung des neuen Anbieters?

Die Kündigung

Der alte Vertrag muss schriftlich oder in Textform gekündigt werden – E-Mail reicht. Die Kündigung muss beim Anbieter eingegangen sein. Empfangsbestätigungen sollten aufbewahrt werden. Bei Versäumnis der Kündigungsfrist verlängert sich der Vertrag automatisch.

Die Anmeldung beim neuen Anbieter

Der neue Anbieter übernimmt die Abmeldung beim alten und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Zählernummer und Marktlokationsnummer müssen übermittelt werden. Der Wechsel ist technisch innerhalb von 24 Stunden möglich – administrativ dauert er zwei bis vier Wochen.

Keine Unterbrechung

Der Wechsel ist unterbrechungsfrei: Zwischen dem Ende des alten Vertrags und dem Beginn des neuen springt der Grundversorger ein. In der Praxis ist dieser Übergang nahtlos und für den Betrieb nicht spürbar.

Zählerstand beim Wechsel

Zum Wechselzeitpunkt wird ein Zählerstand abgelesen und an beide Anbieter übermittelt. Auf Basis dieses Stands wird die Schlussrechnung des alten Anbieters und die erste Rechnung des neuen erstellt.

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