Recht & Regulierung

Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Smart Meter und was Gewerbe wissen muss

📅 21.04.2026 · ⏱ ca. 1 Min. Lesezeit · 139 Wörter

Das Messstellenbetriebsgesetz regelt den Einbau und Betrieb von Stromzählern – inklusive der schrittweisen Einführung intelligenter Messsysteme (Smart Meter).

Wer bekommt einen Smart Meter?

Seit 2020 müssen Gewerbebetriebe mit einem Jahresverbrauch über 6.000 Kilowattstunden schrittweise mit intelligenten Messystemen (Smart Meter) ausgestattet werden. Ab 100.000 Kilowattstunden ist der Einbau verpflichtend und die Kosten für den Betrieb des Messsystems höher.

Was können Smart Meter?

Intelligente Messsysteme erfassen den Energieverbrauch viertelstündlich und können die Daten digital übermitteln. Das ermöglicht eine genauere Abrechnung und – für größere Betriebe – den Zugang zu dynamischen Tarifen, die Marktpreisschwankungen abbilden.

Kosten des Messstellenbetriebs

Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind auf der Stromrechnung ausgewiesen. Sie werden vom Messstellenbetreiber erhoben und sind reguliert. Betriebe sollten prüfen, ob die ausgewiesenen Messkosten korrekt sind – und ob gegebenenfalls ein günstigerer Wettbewerbs-Messstellenbetreiber verfügbar ist.

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