Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seiner aktuellen Fassung regelt die Förderung erneuerbarer Energien. Es hat direkte Auswirkungen auf die Strompreise für alle Verbraucher.
Die EEG-Umlage: Geschichte und Abschaffung
Jahrelang war die EEG-Umlage ein erheblicher Bestandteil des Strompreises – 2022 betrug sie zeitweise über 3 Cent pro Kilowattstunde. Seit 2023 ist die EEG-Umlage für alle Verbraucher auf null gesetzt und wird aus dem Bundeshaushalt finanziert. Das entlastet alle Stromkunden direkt.
Eigenverbrauch und EEG
Betriebe, die selbst Strom erzeugen – zum Beispiel durch Photovoltaik – und diesen direkt verbrauchen, müssen für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom grundsätzlich eine anteilige EEG-Abgabe leisten. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere für kleine Anlagen.
Ausschreibungspflicht ab 1 MW
Neue Erneuerbare-Energien-Anlagen ab 1 Megawatt Leistung müssen an Ausschreibungen teilnehmen, um Förderung zu erhalten. Das ist für die meisten kleinen und mittleren Gewerbebetriebe nicht direkt relevant.