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EEG 2024: Was die aktuelle Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für Gewerbe bedeutet

1 Min. Lesezeit

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seiner aktuellen Fassung regelt die Förderung erneuerbarer Energien. Es hat direkte Auswirkungen auf die Strompreise für alle Verbraucher.

Die EEG-Umlage: Geschichte und Abschaffung

Jahrelang war die EEG-Umlage ein erheblicher Bestandteil des Strompreises – 2022 betrug sie zeitweise über 3 Cent pro Kilowattstunde. Seit 2023 ist die EEG-Umlage für alle Verbraucher auf null gesetzt und wird aus dem Bundeshaushalt finanziert. Das entlastet alle Stromkunden direkt.

Eigenverbrauch und EEG

Betriebe, die selbst Strom erzeugen – zum Beispiel durch Photovoltaik – und diesen direkt verbrauchen, müssen für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom grundsätzlich eine anteilige EEG-Abgabe leisten. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere für kleine Anlagen.

Ausschreibungspflicht ab 1 MW

Neue Erneuerbare-Energien-Anlagen ab 1 Megawatt Leistung müssen an Ausschreibungen teilnehmen, um Förderung zu erhalten. Das ist für die meisten kleinen und mittleren Gewerbebetriebe nicht direkt relevant.

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