Energieverträge verlängern sich automatisch – wer die Kündigungsfrist verpasst, ist für ein weiteres Jahr gebunden. Was Betriebe wissen müssen.
Typische Kündigungsfristen
Die meisten Gewerbe-Energieverträge haben eine Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten vor Vertragsende. Das bedeutet: Läuft ein Vertrag am 31. Dezember aus, muss die Kündigung bei sechs Monaten Frist bis zum 30. Juni eingegangen sein.
Was passiert bei Fristversäumnis?
Der Vertrag verlängert sich automatisch – in der Regel um ein weiteres Jahr zu den bisherigen Konditionen. Das kann teuer werden, wenn der aktuelle Tarif deutlich über dem Marktpreis liegt.
Ausnahme: Sonderkündigungsrecht
Bei einer Preiserhöhung durch den Anbieter besteht ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt auch dann, wenn die reguläre Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt werden.
Tarifwecker als Lösung
Ein aktiver Tarifwecker überwacht den Vertrag und erinnert rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist. So wird kein Wechselzeitpunkt verpasst.