Neben dem Tarif-Modell entscheidet auch die Vertragsstruktur über die Kosteneffizienz der Energieversorgung. Drei Grundtypen gibt es – und jeder hat seinen optimalen Einsatzbereich.
Der Einzelvertrag
Der Einzelvertrag ist die einfachste Form: Ein Betrieb, ein Standort, ein Vertrag. Er ist schnell abzuschließen, einfach zu verwalten und empfiehlt sich für Betriebe mit einem einzigen Standort. Wechsel dauern typisch vier bis sechs Wochen.
Der Bündelvertrag
Für Betriebe mit zwei oder mehr Standorten bietet der Bündelvertrag erhebliche Vorteile: Alle Standorte werden unter einem gemeinsamen Vertrag zusammengefasst. Die höhere Gesamtabnahmemenge verbessert die Verhandlungsposition und bringt typisch 6 bis 10 Prozent bessere Konditionen gegenüber Einzelverträgen.
Der Rahmenvertrag
Der Rahmenvertrag ist ideal für expandierende Unternehmen. Er legt die Konditionen für einen definierten Zeitraum fest und ermöglicht es, neue Standorte jederzeit zum verhandelten Preis hinzuzufügen – ohne Neuverhandlung.