Direkt zum Angebotsformular
StromFlex24

EnWG: Was das Energiewirtschaftsgesetz für Gewerbebetriebe bedeutet

1 Min. Lesezeit

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt den Rahmen für Energieversorgung und Wettbewerb in Deutschland. Für Gewerbebetriebe sind einige Regelungen direkt relevant.

Grundversorgungspflicht

Das EnWG verpflichtet jeden lokalen Grundversorger, alle Haushalte und Betriebe in seinem Netzgebiet zu versorgen – ohne Ausnahme. Das ist die Basis der Energieversorgungssicherheit in Deutschland. Gleichzeitig schützt es Betriebe: Wer keinen Vertrag hat, wird automatisch versorgt – zum Grundversorgungstarif.

Lieferantenwechsel in 24 Stunden

Das EnWG gibt vor, dass ein Lieferantenwechsel technisch innerhalb von 24 Stunden möglich sein muss. In der Praxis dauert der administrative Prozess länger – aber die Versorgung ist zu keiner Zeit unterbrochen.

Preistransparenz und Informationspflichten

Energieversorger sind nach EnWG verpflichtet, Preisbestandteile transparent auszuweisen. Netzentgelte, Umlagen, Steuern und der Energieanteil müssen getrennt ausgewiesen werden. Preiserhöhungen müssen mit angemessener Frist angekündigt werden und lösen ein Sonderkündigungsrecht aus.

Zurück zum Blog
Unverbindliches Angebot anfordern