Recht & Regulierung

Energieaudit: Pflicht für große Unternehmen – Chance für alle

📅 21.04.2026 · ⏱ ca. 1 Min. Lesezeit · 142 Wörter

Seit 2015 sind Nicht-KMU in Deutschland gesetzlich zur Durchführung regelmäßiger Energieaudits verpflichtet. Doch auch für kleine und mittlere Betriebe lohnt sich eine systematische Energieanalyse.

Wer ist zur Energieaudit verpflichtet?

Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) verpflichtet alle Nicht-KMU – also Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz – zu einem Energieaudit alle vier Jahre. Die zuständige Behörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Was bringt ein Energieaudit für KMU?

Auch wenn kleine und mittlere Betriebe nicht gesetzlich verpflichtet sind: Eine systematische Analyse des Energieverbrauchs zeigt oft erhebliche Einsparungspotenziale auf. Typische Erkenntnisse sind überhöhte Grundpreise, falsche Tarifkategorien (SLP statt RLM) oder ungünstige Vertragskonditionen.

Die einfachste Form der Energieanalyse

Für die meisten Gewerbebetriebe reicht ein kostenloser Tarifcheck als erster Schritt. Dabei werden aktuelle Rechnung und Verbrauchsdaten analysiert – und das konkrete Einsparpotenzial in Euro dargestellt.

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